Sie sind hier:
Vorsorgevollmacht = selbstbestimmt vorsorgen
Egal in welchem Alter, jeder und jedem kann es passieren, dass sie oder er aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr kommunizieren und wichtige Angelegenheiten selbstständig regeln kann. Welche Vorsorgemöglichkeiten und Verfahrensweisen für den Notfall gibt es? Wie finde ich mich zurecht? Welchen Unterschied gibt es bei der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung oder der Patientenverfügung? Auf all diese Fragen erhalten Sie im Vortrag fachkundige Antworten.
Außerdem informieren wir über die Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023.
Eine wichtige Änderung ist das Ehegattenvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für die Dauer von sechs Monaten.
Die Referentin, Frau Ines Tuphorn, ist Geschäftsführerin des Vereins für rechtliche Betreuung Chemnitz e. V.
Außerdem informieren wir über die Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023.
Eine wichtige Änderung ist das Ehegattenvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für die Dauer von sechs Monaten.
Die Referentin, Frau Ines Tuphorn, ist Geschäftsführerin des Vereins für rechtliche Betreuung Chemnitz e. V.
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Vorsorgevollmacht = selbstbestimmt vorsorgen
Egal in welchem Alter, jeder und jedem kann es passieren, dass sie oder er aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr kommunizieren und wichtige Angelegenheiten selbstständig regeln kann. Welche Vorsorgemöglichkeiten und Verfahrensweisen für den Notfall gibt es? Wie finde ich mich zurecht? Welchen Unterschied gibt es bei der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung oder der Patientenverfügung? Auf all diese Fragen erhalten Sie im Vortrag fachkundige Antworten.
Außerdem informieren wir über die Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023.
Eine wichtige Änderung ist das Ehegattenvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für die Dauer von sechs Monaten.
Die Referentin, Frau Ines Tuphorn, ist Geschäftsführerin des Vereins für rechtliche Betreuung Chemnitz e. V.
Außerdem informieren wir über die Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023.
Eine wichtige Änderung ist das Ehegattenvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für die Dauer von sechs Monaten.
Die Referentin, Frau Ines Tuphorn, ist Geschäftsführerin des Vereins für rechtliche Betreuung Chemnitz e. V.